Der Halter eines belgischen Schäferhund-Welpen wurde zu einer Strafe von 240 € zuzüglich der Kosten des Verfahrens verurteilt wegen schlechter Haltung des Welpen. Das Tier wurde über Monate hinweg auf einem kleinen Balkon gehalten, teilweise ohne dass sich jemand um ihn kümmerte und sogar ohne dass er gefüttert wurde, aber er wurde geschlagen und getreten. Er überlebte all dies dank einiger Nachbarn, die ihm Futter und Wasser von anderen Balkonen aus gaben, während sich der Dreck und Kot um ihn herum ansammelte. Nachdem Nachbarn und Mitglieder der Arche Noah Druck auf den Besitzer ausgeübt haben, hat er endlich den Hund ins Tierheim gegeben. Dort starb er nach fünf Tagen an Parvovirose. Im Bericht des Tierarztes, der als Sachverständiger im Prozess aussagte, stellt dieser fest, dass Symptome von Unterernährung gefunden wurden, eine Unterentwicklung der Knochen und Hinken aufgrund von Frakturen, die durch Gewalteinwirkung entstanden sind.
Im Urteil sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte "den Welpen, den er erworben hat, massiv vernachlässigt hat, ohne sich wenigstens um die Fütterung zur Aufrechterhaltung seiner körperlichen Gesundheit und seiner Entwicklung zu kümmern, dass er ihn ausserdem getreten hat, und dass all dies, bis er sich entschlossen hat, das Tier dem Tierschutz zu übergeben, Unterernährung und Knochendeformationen hervorgerufen hat, so dass er 5 Tage später starb", was einen Verstoss gegen die allgemeinen Interessen des Artikel 632 des Strafgesetzbuchs darstellt, der die "grausame Misshandlung von Haustieren" unter Strafe stellt.
Das Urteil zum Nachlesen (auf spanisch)